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Aus- und Neubau von Hochschulen

Beim Aus- und Neubau von Hochschulen investiert das Land Nordrhein-Westfalen in die folgenden Bereiche:
  • Baumaßnahmen (Neubau- und Sanierungsmaßnahmen)
  • Grunderwerb
  • Gesamtplanung
  • Ersteinrichtung
  • Erschließung und Außenanlagen
  • Besondere Betriebseinrichtungen und Zubehör
  • Baunebenleistungen
  • Beschaffung von Großgeräten

Das Land stellt außerdem Mittel für die Bauunterhaltung bereit. Am 1. Januar 2007 wurde der Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken als Gemeinschaftsaufgabe beendet. Diese Mischfinanzierung entfällt im Hinblick auf die überwiegende Länderzuständigkeit für das Hochschulwesen.

Der Bund beteiligt sich seit dem 1. Januar 2007 jedoch weiterhin an überregionalen Fördermaßnahmen im Hochschulbereich. Dabei handelt es sich um die Förderung von Forschungsbauten mit einer Mindestinvestitionssumme von 5 Millionen Euro. Der Bund trägt in diesen Fällen weiterhin die Hälfte der Investitionskosten. Grundsätzlich ist für die Förderung ein positives Votum des Wissenschaftsrates erforderlich.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II werden darüber hinaus weitere 464 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen für den Bereich Hochschulen und Forschung bereit gestellt.

Weitere Informationen zum Konjunkturpaket II finden Sie unter dem gleichnamigen Menüpunkt in der linken Navigationsleiste.


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