Hochschulfinanzierung
Die Hochschulen brauchen wissenschaftsadäquate Rahmenbedingungen, um für Qualität in Lehre und Forschung einstehen zu können. Eine verlässliche Finanzierung zählt ebenso dazu, wie ein hohes Maß an Autonomie und Entscheidungsfreiheit. Einen verlässlichen finanziellen Rahmen bietet den 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in NRW die "Hochschulvereinbarung NRW 2015". Mit ihr erhalten die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit, um weiterhin als attraktive und gut ausgestattete Studienstandorte ihren Studierenden beste Studienbedingungen bieten zu können.
Auch in Zeiten von steigender Studiennachfrage und doppeltem Abiturjahrgang im Jahr 2013 soll all das gewährleistet sein. Dafür erhalten die Hochschulen in NRW 1,8 Milliarden Euro aus dem Hochschulpakt II – und finanzieren damit die Aufnahme von rund 90.000 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern bis 2015.
Hinzu kommen Vereinbarungen mit den Hochschulen, weitere 7.622 Studienanfängerplätze in den Jahren 2011 und 2012 zu schaffen – für diejenigen Studieninteressierten, die aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht bereits in diesen Jahren ein Studium beginnen wollen.
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