Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Bereich Hochschulen und Forschung
Das Wissenschaftsministerium hat in Abstimmung mit Hochschulen und Studentenwerken festgelegt, wie die 464 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II wirksam zur Verbesserung der Hochschulen, Universitätsklinika, Studentenwohnheime sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land eingesetzt werden können. Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung.
Für die sechs Universitätsklinika des Landes sind Maßnahmen für 200 Millionen Euro vorgesehen. Neben Neubauten - als Ersatz für energetisch problematische Bestandsflächen wie die medizinische Poliklinik in Bonn, das Bettenhaus für das Westdeutsche Tumorzentrum in Essen oder die Medizinische Fachbibliothek in Düsseldorf - umfasst die Planung auch die Grundinstandsetzung von OP- und Behandlungsbereichen.
Die 33 Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen können 60 Millionen Euro kurzfristig für kleinere Baumaßnahmen einsetzen wie u. a. die Erneuerung von Kälteanlagen oder die Anpassung von Fernwärmenetzen. Die Verteilung richtet sich dabei nach der vorhandenen Fläche der Hochschule und der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit.
Diese zusätzlichen Mittel helfen Hochschulen und Universitätsklinika, neben dem angelaufenen Modernisierungsprogramm des Landes dringliche Baumaßnahmen kurzfristig zu realisieren.
Weitere 4 Millionen Euro sind eingeplant, um Schülerlabore an den Hochschulen einzurichten oder zu erweitern. Im Rahmen der Projekte der Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation (zdi) sollen Schülerinnen und Schülern dort interessante Angebote gemacht werden, um ihr Interesse an ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fächern zu wecken oder zu verstärken.
Die zwölf Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen erhalten 120 Millionen Euro zur Sanierung der Studentenwohnheime. Neben Fassaden- und Dachsanierungen sowie dem Einbau moderner Fenster, Heizungen oder Gebäudetechnik können Wohnanlagen komplett modernisiert oder umgebaut werden. Das sind Maßnahmen, die ohne die Förderung nicht realisierbar wären und die längerfristig die Attraktivität der nordrhein-westfälischen Studienstandorte erhöhen werden.
Für nordrhein-westfälische Einrichtungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen wie der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft sowie weiterer Landesforschungsinstitute stehen 80 Millionen Euro zur Verfügung. Sie ermöglichen kurzfristige Investitionen im Bereich einzelner Schwerpunkte der Innovationsstrategie des Landes.
Übersichten zu den Mitteln je Hochschule, Studentenwerk und Universitätsklinikum sowie für Forschungsinstitute stehen in unserem ServiceCenter zur Verfügung. Weiterhin finden Sie hier die Richtlinie für die Förderung des Studentenwohnraumbaus im Rahmen der Schuldendiensthilfe für Darlehen der NRW-Bank.


