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Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) in der Medizin

Das Wissenschaftsministerium weist seit 1999 einen Teil der Zuführungen des Landes für Lehre und Forschung in der Hochschulmedizin nach leistungsorientierten Kriterien zu. In das Verfahren sind 20 Prozent der Haushaltsmittel für die sieben Einrichtungen (Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Münster) einbezogen. Zurzeit sind dies ca. 130 Millionen Euro (Stand Juli 2011).

Das eingeführte System soll zu leistungsorientierten Verteilungsmechanismen führen, deren Ergebnisse im Zeitablauf durch die Medizinischen Fachbereiche selbst beeinflussbar sind. Die verwendeten Leistungsindikatoren honorieren bestimmte Leistungen und haben damit Anreizfunktion.

Leistungsindikatoren für die Lehrleistungen sind der Studienerfolg und die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung. Indikator für die Leistungen in der Forschung sind die Drittmittel und die Publikationen. Außerdem werden die Fortschritte bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bewertet. Die Indikatoren gehen nicht gleichgewichtig in die Berechnung ein. Von den Mitteln werden zunächst 5 Prozent nach den Fortschritten des Gleichstellungsauftrages vergeben.

Die Vergabe der verbleibenden Mittel erfolgt
zu 30 Prozent nach Drittmitteln,
zu 45 Prozent nach Publikationen und
zu 25 Prozent nach Lehrleistungen.

Bei der internen Verteilung der global zugewiesenen Mittel für Forschung und Lehre auf die Einrichtungen bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können die Medizinischen Fachbereiche die Bemessungsmaßstäbe modifizieren und ergänzen. Insbesondere können sie spezifische Gesichtspunkte für einzelne Fächer (z.B. nach Fächern gewichtete Publikationen, Forschungsschwerpunkte, spezifische Ausstattungsbedürfnisse) berücksichtigen oder die Mittel in einen Forschungs- oder Lehrfonds einstellen.


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