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Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit hat die Landesregierung die Studiengebühren zum Wintersemester 2011/12 abgeschafft.
Das Gesetz ist ein Meilenstein für mehr soziale Gerechtigkeit, eine höhere Bildungspartizipation und für eine stärkere Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg. Es bedeutet nicht nur einen Erfolg für die derzeit etwa 472.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen, sondern hat auch Signalwirkung für die verbleibenden vier Bundesländer, die noch „Allgemeine Studiengebühren“ erheben.
Das Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.


