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Hochschulmedizingesetz

Das nordrhein-westfälische Hochschulmedizingesetz (HMG), in Kraft seit 1.1.2008, ermöglicht den Medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken des Landes mehr Spitzenleistungen in Forschung und Lehre sowie eine Krankenversorgung auf höchstem Standard.

Kernpunkte des HMG:

  • Die Universitätskliniken sind grundsätzlich Anstalten öffentlichen Rechts, können aber auch andere Rechtsformen wählen.

  • Durch modernisierte Organisationsstrukturen gewinnen die Universitätskliniken mehr Autonomie. In den Aufsichtsräten übernimmt statt eines Landesvertreters ein externer Sachverständiger den Vorsitz.

  • Die Bedingungen für Public Private Partnerships (PPP) zwischen Universitätskliniken und Unternehmen werden verbessert, sodass schneller gebaut werden kann und Investitionen früher realisiert werden können.

  • Die Universitätskliniken können standortübergreifend gemeinsame Fakultäten bilden und durch gemeinsame Serviceeinrichtungen, etwa im Dienstleistungsbereich, effizienter wirtschaften.

Den Wortlaut des Hochschulmedizingesetzes finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.

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