> zurück zur Übersicht Gesetze
Hochschulmedizingesetz
Das nordrhein-westfälische Hochschulmedizingesetz (HMG), in Kraft seit 1.1.2008, ermöglicht den Medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken des Landes mehr Spitzenleistungen in Forschung und Lehre sowie eine Krankenversorgung auf höchstem Standard.
Kernpunkte des HMG:
- Die Universitätskliniken sind grundsätzlich Anstalten öffentlichen Rechts, können aber auch andere Rechtsformen wählen.
- Durch modernisierte Organisationsstrukturen gewinnen die Universitätskliniken mehr Autonomie. In den Aufsichtsräten übernimmt statt eines Landesvertreters ein externer Sachverständiger den Vorsitz.
- Die Bedingungen für Public Private Partnerships (PPP) zwischen Universitätskliniken und Unternehmen werden verbessert, sodass schneller gebaut werden kann und Investitionen früher realisiert werden können.
- Die Universitätskliniken können standortübergreifend gemeinsame Fakultäten bilden und durch gemeinsame Serviceeinrichtungen, etwa im Dienstleistungsbereich, effizienter wirtschaften.
Den Wortlaut des Hochschulmedizingesetzes finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.


