Die besten Köpfe für die Wissenschaft
Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Internationalisierung der Hochschulen und außeruniversitären staatlichen Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zusammenhang begrüßt es die Beschäftigung von Forscherinnen und Forschern aus sogenannten Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), die Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere in NRW haben. Denn kein Talent darf verloren gehen.
Aufenthaltstitel notwendig
Drittstaatenangehörige, die in einer nordrhein-westfälischen Forschungseinrichtung oder einer Hochschule arbeiten möchten, erhalten auf Basis der 2009 in nationales Recht umgesetzten Forscherrichtlinie erleichtert einen sogenannten Aufenthaltstitel, der grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein einer anerkannten Forschungseinrichtung tätig sind, erhalten den Aufenthaltstitel schneller.
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