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Notifizierung des Studiengangs Architektur: Musterantrag

Mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Zuge der Bologna-Reform besteht für Absolventinnen und Absolventen der Architekturstudiengänge in den Ländern der Europäischen Union keine automatische Berufsanerkennung mehr. Deshalb müssen die neuen Studiengänge nach den Regeln der Berufsanerkennungsrichtlinie "2005/36/EG" vom 7.9.2005 zunächst notifiziert werden.

Die Richtlinie gibt Personen, die ihre Berufsqualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu demselben Beruf und seiner Ausübung in einem anderen Mitgliedstaat unter denselben Voraussetzungen wie Inländern.

In Deutschland wird das Verfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT) koordiniert. Der Antrag muss deshalb über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestellt werden.

Erfolgreicher Antrag der FH Münster (msa münster school of architecture)

Die Vorbereitung der Anträge ist recht aufwändig.

Bisher haben bundesweit nur zwei Hochschulen die Notifikation für ihre Architekturstudiengänge erlangt. Eine davon ist die Fachhochschule Münster (msa münster school of architecture) .

Die Hochschule stellt ihren erfolgreichen Antrag nun als Muster zur Verfügung.

Die Anträge können elektronisch unmittelbar an das Bundeswirtschaftsministerium an Dr. Gunnar Zillmann, Referat EB2 Binnenmarkt, gunnar.zillmann@bmwi.bund.de, zur Weiterleitung an die Europäische Kommission gegeben werden.

Den Musterantrag der FH Münster finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.


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