Einschreibung
Erst mit der Einschreibung im Studierendensekretariat der Hochschule, der Immatrikulation, werden Sie bei der jeweiligen Hochschule registriert und damit zum Studierenden. Dabei machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Person und zum Studiengang, den Sie studieren möchten. Außerdem weisen Sie ihre Studienberechtigung nach, in der Regel durch das Schulabschlusszeugnis, sowie Ihre Krankenversicherung.
Bei der Einschreibung versichern Sie zudem, den Sozialbeitrag sowie den an der Hochschule erhobenen Studienbeitrag zu zahlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihren Studierendenausweis. An vielen Hochschulen zahlen Sie einen erhöhten Sozialbeitrag und können dann mit Ihrem Studierendenausweis die öffentlichen Verkehrsmittel am Ort, teilweise sogar in ganz NRW, nutzen (Semesterticket).
Wollen Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und haben dafür die entsprechende Zulassung erhalten, so ist diese ebenfalls bei der Einschreibung vorzulegen.


