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Staatsprüfungen

In manchen Studiengängen prüft nicht die Hochschule sondern der Staat. Umgangssprachlich wird diese Art der Prüfung als Staatsexamen bezeichnet. Für die Regelungen der Prüfung sind die jeweiligen Ministerien sowie nachgeordnete Behörden zuständig.

Für Humanmedizin, Pharmazie und Psychotherapie wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf. Tier- und Veterinärmedizin wird in anderen Bundesländern angeboten.

Im Falle des Jurastudiums ist das Landesjustizprüfungsamt Ansprechpartner.

Für die Lebensmittelchemie ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.

Weitere Informationen finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.

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