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BAföG

Nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerks müssen Studierende durchschnittlich rund 740 Euro im Monat für die wichtigsten Lebenshaltungskosten ausgeben: für Miete, Lebensmittel, Kleidung, Lernmittel, Auto oder öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheit, Telefon/ Internet und Freizeit. Können die Eltern den Unterhalt des Studierenden nicht bestreiten, gewährt der Staat Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Die wichtigsten Punkte:

  • das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt

  • damit die finanziellen Belastungen nach dem Studium nicht zu hoch werden, ist die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 Euro begrenzt. (siehe Finanzierungs-Glossar: Kappungsgrenze)

  • der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2010/ 2011 bei 670 Euro

Den Höchstsatz erhalten Studierende allerdings nur, wenn ihr jährliches Einkommen nicht mehr als 4.800 Euro brutto beträgt. Liegt das eigene Vermögen über 5.200 Euro, haben Studierende einen reduzierten BAföG-Anspruch. Auch das Einkommen der Eltern wird in die Berechnung der BAföG-Sätze einbezogen. Anschauliche Rechenbeispiele finden Sie rechts im ServiceCenter.

 

Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit, die im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt ist:

  • In Studiengängen, die mit einem Bachelorgrad abgeschlossen werden und die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, sind das mindestens sechs und höchstens acht Semester.

  • In Studiengängen, die mit einem Mastergrad abgeschlossen werden und die zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen, sind das mindestens zwei und höchstens vier Semester.

    Nähres bestimmen die Prüfungsordnungen.

  • Die Förderung kann auf Antrag des Studierenden beim Studentenwerk der Hochschule um maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Diese Studienabschlusshilfe wird in Form eines Bankdarlehens gewährt.

Fünf Jahre nach Ende der Förderung muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden. Allerdings gibt es Rabatte für ein gutes und schnelles Studium und einen Teilerlass bei sofortiger Rückzahlung. Ob Sie Anspruch auf BAföG haben, erfahren Sie beim BAföG-Amt Ihres Studienortes. Dort können Sie auch Ihren Antrag stellen.

Genauere Informationen zum BAföG gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder im Finanzierungs-Glossar.

Weitererführende Links finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.


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