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ABC der Studienfinanzierung

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/ 2012 können die Studierenden in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei studieren.

Hilfreiche Begriffserklärungen zur Finanzierung des Studiums finden Sie hier:

Ausfallfonds
Jede Hochschule zahlte 14 Prozent ihrer Einnahmen aus Studiengebühren in den Ausfallfonds ein. Aus diesem Fonds wurden die Darlehen derjenigen BAföG-Empfänger getilgt, die aufgrund der Kappungsgrenzen keine oder nur einen Teil der angefallenen Studiengebühren bezahlen müssen. Darüber hinaus werden daraus die Darlehen beglichen, die nach dem Studium aus wirtschaftlichen Gründen nicht zurückgezahlt werden können.

BAföG
Kurzform für BundesAusbildungsderungsGesetz. Das Gesetz regelt, wann, in welcher Form und in welcher Höhe Schüler und Studenten vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten können.

Fachwechsel
Wer sich vor Beginn des dritten Hochschulsemesters für einen Fachwechsel entscheidet, hat nochmals einen vollen Anspruch auf ein Darlehen im zeitlichen Umfang der Regelstudienzeit des neu gewählten Studiengangs zuzüglich der vier Semester (soweit keine Anrechnung von Studienleistungen, verbunden mit der Einstufung in ein höheres Semester des neuen Studiengangs erfolgt). Diese Regelung gilt allerdings für jeden Studierenden nur ein Mal. Wenn Sie später oder öfter Ihr Studienfach wechseln, zählen für die Dauer des Anspruchs auf das Darlehen der NRW.Bank alle studierten Hochschulsemester.

Förderungsdauer
BAföG: Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit, die im Hochschulrahmengesetz festgelegt ist. Diese Förderung kann nach Antrag des Studierenden beim Studentenwerk der Hochschule um weitere 12 Monate verlängert werden.

NRW-Stipendienprogramm: Jedes Stipendium wird mindestens für zwei Semester bis maximal für die gesamte Regelstudienzeit gezahlt.


Kappungsgrenze
BAföG: Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.02.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.


Masterfinanzierung
Der Anspruch auf ein Darlehen gilt nur für das Studium, welches zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, also nicht im Zweitstudium. Wer in einem konsekutiven Master-Studiengang eingeschrieben ist, hat Anspruch auf ein Darlehen.


Nebenverdienst
Wer neben dem Studium jobbt und sich weiter überwiegend dem Studium widmet, muss in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dabei darf der Nebenjob pro Woche während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden betragen. Diese Grenze kann aber überschritten werden, wenn Sie überwiegend in den Abend- und Nachtstunden arbeiten. In den Semesterferien gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.


NRW.BANK
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Eigentümer der NRW.BANK sind das Land Nordrhein-Westfalen mit 64,74 Prozent und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit jeweils 17,63 Prozent.


NRW-Stipendienprogramm
Das NRW-Stipendiendienprogramm fördert mit 300 Euro monatlich die begabtesten Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Hälfte eines jeden Stipendiums werben die Hochschulen bei privaten Förderern ein, das Land gibt die andere Hälfte dazu. Ausgewählt werden die Stipendiaten nach Begabung und Leistung durch die Hochschulen, die gemeinsam mit den privaten Geldgebern die Details der Förderung gestalten. Studierende, die an einem Stipendium interessiert sind, bewerben sich direkt an ihrer Hochschule.


Rückzahlung

BAföG: Fünf Jahre nach Ende der Förderung muss das Darlehen zurückgezahlt werden. Das Darlehen kann in Mindestraten von 105 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es Rabatte für ein gutes und schnelles Studium und einen Teilerlass bei sofortiger Rückzahlung. Die Rückzahlung des Darlehens ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.


Zinssatz
Den Zinssatz legt die NRW.BANK fest, wobei die Bank keine Gewinne machen darf. Angerechnet werden nur die Refinanzierungskosten und der Verwaltungsaufwand.


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