Innovationsassistent
Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger, hoch motivierter Universitäts- und Fachhochschul-Absolventinnen und Absolventen.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Absolventinnen uns Absolventen ein technisches, technisch-betriebswirtschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und in Ihrem Unternehmen im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, um dort ihre frischen Ideen in neue Produkte und Prozesse einfließen zu lassen. Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen einen Festbetrag in Höhe von 15.000 Euro. Unternehmen, die bislang noch keine Hochschulabsolventinnen und –absolventen beschäftigen, können einen Betrag von 22.500 Euro pro Jahr erhalten.
In Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Landtags über den Haushaltsplan des Landes für das Haushaltsjahr 2012 können zurzeit keine Anträge auf Förderung von Innovationsassistentinnen/Innovationsassistenten entgegen genommen werden.


